Über mich: Inka Schmidt

Meine Arbeit ist geprägt von einem ressourcenorientierten, ganzheitlich-psychotherapeutischen Ansatz. In der Unterstützung von Menschen mit organischen und seelischen Beeinträchtigungen ist mir eine vertrauensvolle, wertschätzende und professionelle Atmosphäre besonders wichtig.

Tätigkeitsfelder & Beratungssprektrum

Als Diplompsychologin und Therapeutin begleitete ich über zwei Jahrzehnte Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Familien und deren Helfernetzwerke im ambulanten und klinischen Setting.

Inhaltliche Schwerpunkte meiner langjährigen Arbeit in der Uniklinik Dresden waren u.a. die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Entwicklungsverzögerungen, genetischen Syndromen, chronischen Erkrankungen, Ängsten, Depressionen, psychischen Traumata und Verhaltensbesonderheiten sowie die psychologisch-therapeutische Sterbe- und Trauerbegleitung von Kindern und ihren Familien. Eine weitere Spezialisierung war die Begleitung von Familien und ihren Säuglingen mit frühkindlichen Regulationsstörungen.

Fachliche Qualifikationsabschlüsse

Referenzen

  • Exerzitienhaus HohenEichen
  • Evangelische Tagungsstätte Löwenstein
  • Universitätsklinikum Dresden (2010-2023)
  • Städtisches Klinikum Görlitz (2001-2010)
  • Frühförderstelle Haus Salem Görlitz (2003-2004)

Mitgliedschaften

  • Berufsverband Deutscher Psychologinnen &
    Psychologen e.V. (BDP)
  • Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie (VFP)
  • Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF, 2002 – 2021)

Schweigepflicht

Als angestellte und ebenso als freiberufliche Diplompsychologin mit therapeutischen Zusatzqualifikationen (& HP für Psychotherapie) ist die Einhaltung der Schweigepflicht im Rahmen meines Berufsethos`selbstverständlich (§203 StGB). Sollte es im Behandlungs- bzw. Vertragsverlauf für Sie förderlich sein, können Sie mich mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis gegenüber Dritten (z.B. Ärzten) von der Schweigepflicht entbinden.

Ausnahmen von der Schweigepflicht durch Offenbarungspflicht bilden außergewöhnliche Situationen, in denen eine Gefahr für Leib und Leben abgewandt werden kann, für Klienten (zum Beispiel in einer suizidalen Krise) oder für Dritte (konkrete Gefahr für Leib und Leben der Anderen) (§ 34 StGB). Die o.g. Schweigepflichtseinhaltung und die o.g. Offenbarungspflicht gilt ebenso für ältere, jugendliche Minderjährige mit Einsichtsfähigkeit. Im Zentrum der Zusammenarbeit steht immer das Wohl des Kindes/Jugendlichen.

Außerhalb dessen erfolgt bei der psychologischen Begleitung von Minderjährigen die o.g. Schweigepflichtsvereinbarung und Offenbarungspflicht mit den Sorgeberechtigten (§1686 BGB).